FAQ – häufig gestellt Fragen

Anbei eine kleine Sammlung von Antworten auf die Dinge, die wir in unserer Zahnarztpraxis in Karlsruhe oft gefragt werden. Haben Sie eine Frage, deren Antwort Sie hier nicht finden oder deren Beantwortung Sie hier gerne lesen würden, so können Sie uns gerne mailen.

Allgemein

  • Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das vom Gesundheitszustand der Zähne sowie von etwaigen Begleiterkrankungen.  Zwei Kontrollen pro Jahr sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die z.B. an einer schweren Parodontitis erkrankt sind oder an einem Diabetes leiden, sollte man durchaus  drei bis viermal pro Jahr kontrollieren.

  • Bei Beschwerden und Zahnschmerzen können Sie uns natürlich jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen. In dringenden Notfällen können Sie uns auch nach den Öffnungszeiten per Email erreichen. Sie haben auch online die Möglichkeit sich bei Verfügbarkeit Schmerztermine zu buchen. Täglich ab 20 Uhr und am Wochenende bzw. Feiertagen können Sie sich an das Städtische Klinikum Karlsruhe wenden. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht zwingend notwendig.

  • Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die „notwendigen“ Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.” Das bedeutet auch, dass z.B. ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich laut Gesetzgeber über das „ausreichende Maß“ hinaus gehen und daher auch nur teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden.

  • Bei der Terminvergabe unterscheiden wir nicht zwischen Kassenarten, sondern nach Indikation. Daher werden Schmerzfälle möglichst zeitnah einbestellt, während Routinekontrollen in aller Regel nicht akut terminiert werden müssen. Bei uns hat also die Behandlungsnotwendigkeit Priorität, nicht die Art der Versicherung.

Prophylaxe

  • Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das vom Gesundheitszustand der Zähne sowie von etwaigen Begleiterkrankungen.  Zwei Kontrollen pro Jahr sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die z.B. an einer schweren Parodontitis erkrankt sind oder an einem Diabetes leiden, sollte man durchaus  drei bis viermal pro Jahr die Prophylaxe durchführen lassen.

  • Prophylaxeleistungen, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung, sind eigenverantwortliche Vorsorgeleistungen, die zwar sinnvoll sind, aber oft überhaupt nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Leider ist dieser Leistungskatalog nach wie vor auf die Reparatur von Schäden, nicht aber zur Verhinderung selbiger ausgelegt, zumindest bei Erwachsenen. Dennoch gehen immer mehr Krankenkassen dazu über, selbstverantwortliche Vorsorge zu belohnen und somit zu bezuschussen. Es macht also durchaus Sinn, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Rahmen eine Bezuschussung erfolgt.

  • Wird das Bleaching der Zähne richtig angewandt, ist es für die Zähne nicht schädlich. Der Zahnschmelz ist die härteste biologische Substanz und sehr widerstandsfähig. Einzig Säuren, wie z.B. die, welche von Kariesbakterien gebildet werden, können dem Zahnschmelz schaden. Allerdings gilt zu beachten, dass die Zahnhälse und das Zahnfleisch von dem Bleachinggel geschützt werden müssen. Daher sollte das Bleaching nur von sachkundigen Prophylaxehelferinnen durchgeführt werden. Einzige Nebenwirkung kann eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne sein. Allergien oder Unverträglichkeiten sind nicht bekannt.

Zahnerhaltung

  • Eine Wurzelbehandlung ist in der Regel nicht schmerzhaft, denn der Zahn wird dazu betäubt, so dass sie während der ganzen Prozedur nichts weiter spüren.

  • Weissheitszähne müssen nicht entfernt werden, wenn es keine Probleme zu erwarten gibt, denn sie sind vollwertige Zähne. Entfernt werden sollten sie nur, wenn sie hygienisch nicht sauber zu halten sind, sehr gekippt oder schief wachsen oder aber wenn abzusehen ist, dass sie beim Durchbruch keinen ausreichenden Platz zur Verfügung haben.

  • Das läßt sich leider nicht so pauschal sagen, denn das ist natürlich vom Füllungsmaterial und der Füllungsgröße abhängig. Hochwertige Komposit-Füllungen können aber durchaus 10 Jahre und länger halten.

Zahnersatz

  • Zahnersatz aus Deutschland entspricht den höchsten Qualitätsstandards der Welt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Qualität und Verträglichkeit der Materialien, die Ausbildung der Zahnärzte und Zahntechniker sowie die Hygiene stellt. Der technische und menschliche Einsatz bei der Herstellung ist also sehr hoch. Auch wenn in der Zahntechnik einige Prozesse maschinell erledigt werden können, ist doch der größte Teil immer noch Handarbeit, somit ist jeder zahntechnische Ersatz ein individuell gefertigtes Meisterstück. Wenn man bedenkt, das so eine Arbeit 15, 20 oder oft sogar 30 Jahre halten kann, dann relativiert sich der Preis. Dennoch ist die Summe für viele Menschen natürlich eine hohe finanzielle Belastung. Daher bieten wir auch in Kooperation mit dem Deutschen zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR) die Möglichkeit der Ratenzahlung an, die bis 6 Monaten Laufzeit sogar zinslos ist.

  • Im Ausland arbeiten viele Menschen, die Zahnersatz herstellen, für 200-300€ im Monat.  Oft sind dies auch keine ausgebildeten Zahntechniker, sondern Hilfskräfte. Ein deutscher Zahntechniker verdient 7-10 mal mehr. In China gibt es nicht einmal den Beruf des Zahntechnikers. Oft versprechen zwar die Hochglanzbroschüren großer Anbieter die Kontrollen durch deutsche Zahntechnikermeister, allerdings kann man bei bis zu 2000 angestellten Hilfsarbeitern wohl kaum davon ausgehen, dass alles von fünf deutschen Zahntechnikern kontrolliert werden kann.

    Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Materialqualitäten sowie die Hygienestandards, die dort oft nicht annähernd das Niveau deutscher Labore erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele namhafte Hersteller Produkte unter gleichen Namen, aber mit unterschiedlichen Zusammensetzungen auf verschiedenen Märkten, angepasst an die dortigen Standards, herausbringen. Gerade für Allergiker oder Patienten mit Unverträglichkeiten bergen solche Vorgehensweisen natürlich Risiken. Hinzu kommt, dass die lockeren Standards im Ausland nicht nur seriöse Anbieter hervorgebracht haben. Gerade der Marktführer für Auslandszahnersatz in Deutschland – MDH (Mamisch Dental) – ist vor wenigen Jahren (leider auch zusammen mit einigen Zahnärzten) durch betrügerische Machenschaften (damals noch unter dem Namen Globudent) in die Schlagzeilen gekommen. Die Gründer, die Brüder Mamisch, wurden wegen Betruges verurteilt und mussten teilweise ins Gefängnis. Diese Historie verleitet nicht unbedingt dazu, solchen Unternehmen Vertrauen entgegen zu bringen und ihnen die eigene Gesundheit anzuvertrauen und lässt die Frage aufkommen, ob Auslandszahnersatz wirklich billiger ist. Natürlich gibt es auch seriöse Anbieter auf dem Markt, die qualitativ gute Arbeiten zu günstigen Preisen aus dem Ausland anbieten. Leider haben wir Zahnärzte kaum die Möglichkeiten, diese Anbieter mit absoluter Gewissheit zu benennen.

  • Mit dem Bonusheft werden die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt vor der Krankenkasse nachgewiesen. Die Krankenkasse belohnt dies mit höheren Zuschüssen für Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken und Prothesen. Können Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlose Kontrollunteruschungen nachweisen, erhöht sich der Bonus um 20%, bei 10 Jahren um 30%.

  • Alle Behandlungen sind bei uns dokumentiert, daher ist es kein Problem, ein neues Bonusheft zu erstellen und die Kontrolluntersuchungen einzutragen. Einträge von anderen Zahnärzten können wir leider nicht nachtragen, da diese bei uns nicht dokumentiert sind. Diese müssen Sie selber nachtragen lassen.

  • Schon aus rechtlichen Gründen dürfen wir ihnen keine Zusatzversicherungen empfehlen. Fakt ist aber, dass der Markt für solche Versicherungen sehr umfangreich ist, so dass wir nur empfehlen können, die angebotenen Policen kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen.  Aus unserer Erfahrung heraus können wir aber sagen, dass von sogenannten „Schnäppchen“ bzw. billigen Policen für teilweise unter 10€ keine größeren Leistungen zu erwarten sind. Wertigere Verischerungspolicen bieten aber durchaus sinnvolle Bezuschussungen von Zahnersatz, ästhetischen Füllungen und professioneer Zahnreinigung an.

Kinder

  • Im Grunde ab dem Durchbruch der ersten Zähne. Zwar ergeben sich so früh meist keine direkten zahnärztlichen Probleme, doch kann so schon zeitig Vertrauen aufgebaut werden und die Assoziation zum Zahnarzt wird nicht gleich mit Schmerzen verbunden. Außerdem kann man sich so spielerisch, z.B. durch Polituren etc., an eine zahnärztliche Behandlung herantasten, so dass im Falle des Falles ein angehmes Vertrauensverhältnis ohne Ängste vorherrscht.

  • Kariöse oder zerstörte Milchzähne können natürlich Schmerzen auslösen und das Essen erschweren. Aber auch für das psychische Kindswohl (Hänseleien etc.) spielen gesunde Milchzähne eine wichtige Rolle. Schon bei den Milchzähnen werden die Weichen für ein gesundes bleibendes Gebiss gestellt. In einem zerstörten oder angegriffenen Milchgebiss werden die Kariesbakterien unbehandelt quasi in der Mundhöhle „gezüchtet“ und können später das Spektrum und die Anzahl der krankmachenden Bakterien negativ beeinflussen und sogar die bleibenden Zähne angreifen. Außerdem spielt das Milchgebiss eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Kiefers. Milchzähne dienen dort auch als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Gehen Milchzähne vorzeitig verloren oder müssen entfernt werden, kann diese Platzhalterfunktion nicht mehr ausgeführt werden und Eng- und Fehlstände im bleibenden Gebiss können die Folge sein, die dann oft erst aufwändig mit Zahnspangen korrigiert werden müssen.

  • Erfahrungsgemäß überträgt sich die Angst der Eltern auf das Kind. Selbst wenn Ihr Kind noch nie beim Zahnarzt war, können unbedachte Äußerungen von Ihnen oder jemand anderem Angst auslösen. Leider werden aber auch bei der Kinderbehandlung immer wieder psychologische Fehler gemacht, so dass die Ursache für Angst in einer unsachgemäßen Behandlung liegen kann. Deshalb sollte man sich an einen in der Kinderbehandlung erfahrenen Zahnarzt wenden.

  • Zucker ist und bleibt der Hauptauslöser für die Kariesentstehung. Dabei zerstört nicht der Zucker selbst die Zäne, sondern die sauren Ausscheidungsprodukte von Bakterien, denen der Zucker als Nahrung dient. Können Sie den Zuckerverzehr nicht reduzieren, so ist das Putzen der Zähne nach dem Verzehr sicherlich eine gute Kariesprophylaxe.

  • Nein, Karies ist nicht vererbbar. Karies ist eine Zivilisationskrankheit und in erster Linie ernährungsbedingt. Allerdings können die dafür verantwortlichen Keime von den Eltern auf die Kinder übertragen werden, vor allem, wenn diese ein hohes Kariesrisiko haben. Daher sollte man auch keine Löffel oder Schnuller von Kindern ablecken.

THEARPIE HUND

  • Vor allem bei Kindern, die den Zahnarztbesuch scheuen und Hunde gerne haben. Auch Erwachsene, die angespannt zum Zahnarzt gehen können durch die Anwesenheit eines Therapiehundes besser loslassen.

  • Der Ablauf unterscheidet sich bei einer Kinder- und Erwachsenenbehandlung.

    Grundsätzlich ist der Therapiehund während der zahnärztlichen Behandlung anwesend, liegt aber passiv auf der Hundedecke.

    Im Vorfeld und im Nachhinein darf der Patient Kontakt mit dem Hund aufnehmen, in Form von Streicheln, Leckerli füttern und kleine Kunststücke üben.


  • Ja, der Hund darf sowohl vor als auch nach der zahnärztlichen Behandlung gestreichelt werden.

  • Nein, diese werden aber gerne von der Praxis gestellt sodass Leckerli grundsätzlich verfüttert werden dürfen.

EAV

  • Die Elektroakupunktur nach Voll, kurz EAV genannt ist eine biophysikalische Messmethode und basiert auf der Lehre der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie vereint das Wissen von TCM, der Lehre der Akupunktur und der Meridiane mit der Homöopathie. Durch dieses Messverfahren können energetische Störungen im Körper ermittelt und ausgeglichen werden (Diagnose und Therapie).

    Wir als Zahnarztpraxis haben uns auf den Bereich Kopf/Zähne fokussiert und können durch diese Methode herausfinden, ob ein Zahn-/Kopfherd vorliegt und ob dieser Ursache oder Symptom ist.

  • Sie brauchen nur am Tag der Messung folgendes beachten:
     

    • Keine Cremes an den Händen

    • Mindestens zwei Stunden vor dem Termin keinen Kaffee oder schwarzen/grünen Tee

    • Verzichten Sie auf Alkohol-, Drogen- oder Zigarettenkonsum vor der Messung

    • Schmuck und Piercings sind vor der Behandlung abzulegen, dies kann in der Praxis geschehen.

    • Handys sind während der EAV-Messung auszuschalten.

    • Tragen Sie bequeme Kleidung und vermeiden Sie das Tragen von synthetischer Kleidung, um eine elektrostatische Aufladung zu vermeiden.

    • Ein aktuelles Röntgenbild (nicht älter als sechs Monate). Falls nicht vorhanden, kann dieses in unserer Praxis angefertigt werden.

    • Befunde und Laborberichte

    • Medikamentenliste, falls vorhanden

  • Zunächst erfolgt eine klassische Inspektion der Mundhöhle und die Beurteilung eines aktuellen Röntgenbildes (nicht älter als sechs Monate). Anschließend erfolgt eine Messung an den Händen und die Auswertung des Ergebnis.

  • Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben darf die EAV Messung nicht durchgeführt werden wenn Sie schwanger sind oder einen Herzschrittmacher tragen